Vorschriften für die Rundumsicht bei Baumaschinen
Die Rechtsgrundlage für Sichtanforderungen bei Baumaschinen ist durch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gegeben. In diesem Zusammenhang besitzen die international gültigen Normen ISO 5006 und ISO 14401 eine besondere Bedeutung, da ihre Einhaltung in der harmonisierten europäischen Norm EN 474 direkt gefordert wird. Damit besteht bei einer Auslegung der Sicht rund um Die Baumaschine nach ISO 5006 und ISO 14401 die Sicheheit, dass die allgemein formulierten gesetzlichen Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Hinblick auf den Aspekt "Sicht" korrekt erfüllt wurden.
ISO 5006
In der ISO 5006 werden Mindestanforderungen für die Rundumsicht bei Baumaschinen festgelegt. Dabei wird bei der Festlegung der Sichtanforderungen zwischen sieben verschiedenen Bereichen unterschieden:
- RB: Rand eines Rechtecks, welches im Abstand von 1 m rund um die Baumaschine gezogen wird. Objekte ab 1,5 m Höhe, die sich auf diesem Rechteckrand befinden, müssen vom Maschinenführer gesehen werden können (bezieht sich auf Objekte im unmittelbaren Nahbereich).
- A-F: 6 Segmente eines auf dem Boden liegenden Kreises mit einem Radius von 12 m, dessen Mittelpunkt die Augposition des Maschinenführers ist (bezieht sich auf Objekte im mittelbaren Nahbereich). In jedem dieser sechs Bereiche müssen Objekte gesehen werden können. Die genauen Sichtanforderungen sind in der ISO 5006, abgestimmt auf die jeweiligen Maschinentypen, detailliert geregelt (siehe Abbildung).
Sichtbereiche rund um eine Baumaschine nach ISO 5006
Für jeden der sieben Sichtbereiche (RB, A-F) ist festgelegt, wie viele Teilbereiche dem Maschinenführer unsichtbar bleiben dürfen und welche Größe diese Abschattungen höchstens haben dürfen. Die konkreten Werte sind dabei für unterschiedliche Maschinentypen und Gewichtsklassen spezifisch:
Beispielsweise darf ein Radlader mit einer Gesamtmasse unter 10 Tonnen im Sichtbereich A maximal zwei Verdeckungen mit einer Maximalausdehnung von jeweils höchstens 700 mm aufweisen. Verdeckungen auf dem Rechteckrand (RB) dürfen bei dieser Maschine nicht breiter als 300 mm sein.
ISO 14401
ISO 14401 enthält Vorgaben über rückwärtige Sichtfelder bei Baumaschinen, die durch entsprechende Rückspiegel einsehbar gemacht werden müssen. Die zu erfüllenden Sichtfelder sind für unterschiedliche Maschinentypen spezifisch festgelegt.
Sichtfeldlösungen durch MEKRA Lang
Die Entwicklung von Rundumsicht-Systemen ist die Kernkompetenz von MEKRA Lang - die Erhöhung der Arbeits- und Verkehrssicherheit das erklärte Ziel.
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